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    54 minutes ago

    Germany has a similar law already active

    §12 Jugendmedienschutzstaatsvertrag

    (1) Anbieter von Betriebssystemen, die von Kindern und Jugendlichen üblicherweise genutzt werden im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, stellen sicher, dass ihre Betriebssysteme über eine den nachfolgenden Absätzen entsprechende Jugendschutzvorrichtung verfügen. Passt ein Dritter die vom Anbieter des Betriebssystems bereitgestellte Jugendschutzvorrichtung an, besteht die Pflicht aus Satz 1 insoweit bei diesem Dritten.

    (3) In der Jugendschutzvorrichtung muss eine Altersangabe eingestellt werden können

    But yes, neither such laws nor the implementation into systemd is in any way positive and should be fought